
- A metà Geschäft
Ein gemeinsam durchgeführtes Rechtsgeschäft, bei dem Kapitaleinsatz, Gewinn und Verlust zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern (Metisten) je zur Hälfte geteilt werden.
- Abkürzungen
In Immobilienanzeigen werden Abkürzungen benutzt, um die Eigenschaften und Ausstattung einer Immobilie aufzuzählen. Folgende Abkürzungen, mit den entsprechenden Bedeutungen, kommen häufig vor:
1FH - Einfamilienhaus
1Ra-Whg. - Einraumwohnung
2-ZW - Zweizimmerwohnung
AB - Altbau
Abl - Ablöse
Abst - Abstandszahlung
App - Appartement
AR - Abstellraum
attr. - attraktiv
Ausst - Ausstattung
Bes. - Besichtigung
Bez. - Bezirk
bezugsf. - bezugsfertig
Bj - Baujahr
BK - Betriebskosten
Blk - Balkon
Bung - Bungalow
BW - Badewanne
bzb - beziehbar
Ct, Court. - Courtage
DB - Duschbad
DG - Dachgeschoss
DH - Doppelhaus
DHH - Doppelhaushälfte
Do.-Gge - Doppelgarage
DT - Dachterrasse
Du. - Dusche
E.-Hzg. - Elektroheizung
EB - Erstbezug
EBK - Einbauküche oder Einzimmer mit Bad und Küche
EG - Erdgeschoss
EK - Eigenkapital
ELW - Einliegerwohnung
erschl. - erschlossen
Etg. - Etage
ETW - Eigentumswohnung
ET-Whg - Etagenwohnung
exkl. - exklusive
EZW - Einzimmerwohnung
FB-Hzg. - Fußbodenheizung
FeWo. - Ferienwohnung
FP - Fixpreis
Freist - Frei stehendes Haus
FW - Fernwärme
GA - Gebäudealter
Ga.Ant. - Gartenanteil
Gal. - Galerie
Gart. - Garten
Garths. - Gartenhaus
Gasof. - Gasofen
GE - Geschäftseinheit
geh. - gehoben
GEH - Gasetagenheizung
Gge. - Garage
G-WC - Gäste-WC
Gem.-Ant. - Gemeinschaftsantenne
gepfl. - gepflegt
GFZ - Geschossflächenzahl
GND - Gesamtnutzungsdauer
Grdst.,Grd - Grundstück
GZH - Gaszentralheizung
GRZ - Grundflächenzahl
Hat - Haustiere
HK - Heizkosten
HMS - Hausmeisterservice
HMV - Hauptmietervertrag
Hob. - Hobbyraum
hochw. - hochwertig
HP - Hochparterre
Hs. - Haus
HV - Hausverwaltung
HWR - Hauswirtschaftsraum
HZ - Heizung
inkl. - inklusive
ISO - Isolierverglasung
JM - Jahresmiete
Ka - Kamin
Kaut. - Kaution
KDB - Küche, Dusche, Bad
Kel. - Keller
kfr - kurzfristig
Kft.Whg. - Komfortwohnung
KM - Kaltmiete
Komf. - Komfort
KoNi - Kochnische
KP - Kaufpreis
KT - Kaution
Kü. - Küche
Kzi. - Kinderzimmer
Lg. - Lage
LuxA. - Luxusausstattung
Man., Mans. - Mansarde
MBW - Massivbauweise
MC - Maklercourtage
ME - Mieteinnahmen
m.F. - mit Fenster
MFH - Mehrfamilienhaus
MM - Monatsmiete
möbl. - möbliert
mod. - modern
MS - Mietsicherheit
mtl. - monatlich
MV - Mietvertrag
n.A. - nach Absprache
NB - Neubau
NB-Hs. - Neubauhaus
NK - Nebenkosten
NM - Nachmieter
NR - Nichtraucher
NSP - Nachtspeicherheizung
N-Wfl. - Nettowohnfläche
Nutzfl., Nfl. - Nutzfläche
Obj. - Objekt
Ölh. - Ölheizung
ÖZH - Ölzentralheizung
OG - Obergeschoss
OH - Ofenheizung
OT - Ortsteil
p.a. - per anno, pro Jahr
Part. - Parterre
Pk. - Parkettboden
prov.-fr - provisionsfrei
Prov., PV - Provision
RDM - Ring Deutscher Makler
ren. - renoviert
rep.-bed. - reparaturbedürftig
RH - Reihenhaus
RMH - Reihenmittelhaus
S-Balk. - Südbalkon
S-Lg. - Südlage
San-Obj. - Sanierungsobjekt
sep. - separat
sof., sof.frei - sofort frei
Spei. - Speicher
Stpl. - Stellplatz
SW-Lg. - Südwestlage
SZ - Schlafzimmer
TB, TLB - Tageslichtbad
TeBo - Teppichboden
teilmbl. - teilmöbliert
Tep. - Teppich
Terr. - Terrasse
TG - Tiefgarage
Tgw. - Teilgewerblich nutzbar
Top-Lg. - Top Lage, Beste Lage
überd. - überdacht
UG - Untergeschoss
Uml. - Umlagen
unverb. - unverbaut
v. Priv. - von Privat
VB - Verhandlungsbasis, Vollbad
VDM - Verband Deutscher Makler
VK - Vollkeller
VR - Vorratsraum
VS - Verhandlungssache
VZ - Vorzimmer
WB - Wannenbad
WBS - Wohnberechtigungsschein
WE - Wohneinheit
WEP - Wochenendpendler
Wfl. - Wohnfläche
WG - Wohngemeinschaft
Whg. - Wohnung
WiG - Wintergarten
WM - Warmmiete
Wohnfl. - Wohnfläche
WoKü - Wohnküche
z.BAB - zur Bundesautobahn
Zi - Zimmer
ZB - Zimmer mit Bad
ZFH - Zweifamilienhaus
ZH - Zentralheizung
ZKB - Zimmer, Küche, Bad
ZKBB - Zimmer, Küche, Bad, Balkon
ZKBD - Zimmer, Küche, Bad, Diele
ZKD - Zimmer, Küche, Duschbad
ZÖV - Zentrale Ölversorgung
Zust. - Zustand
ZVG - Zwangsversteigerungsgesetz
zzgl. - zuzüglich
Weitere Abkürzungen aus dem Immobilienbereich
AfA - Absetzung für Abnutzungen
BauGB - Baugesetzbuch
BauNVO - Baunutzungsverordnung
BetrKV - Betriebskostenverordnung
BeurkG - Beurkundungsgesetz
BewG - Bewertungsgesetz
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz
BImSchV - Bundesimmissionsschutzverordnung
BMZ - Baumassenzahl
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz
BodSchG - Bodenschutzgesetz
BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz
BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
EnEV - Energieeinsparverordnung
ErbStG - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbbauV - Verordnung über das Erbbaurecht
GAA - Gutachterausschuss
GBO - Grundbuchordnung
GewO - Gewerbeordnung
GFZ - Geschossflächenzahl
GG - Grundgesetz
GrEStG - Grunderwerbsteuergesetz
GrStG - Grundsteuergesetz
HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
KredWG - Gesetz über das Kreditwesen
LBO - Landesbauordnung
MaBV - Makler- und Bauträgerverordnung
MietG - Mietgesetz
MwSt. - Mehrwertsteuer
NHK - Normalherstellungskosten
PAngV - Preisangabenverordnung
ROG - Raumordnungsgesetz
RStO - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen
StGB - Strafgesetzbuch
TMG - Telemediengesetz
VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (früher Verdingungsordnung für Bauleistungen)
WEG - Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohneigentumsgesetz (auch WoEigG, WohnEigG)
WertV - Wertermittlungsverordnung
WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz
WoEigG - Wohneigentumsgesetz
WOFG - Wohnraumförderungsgesetz
WOFLN - Wohnflächenverordnung
WoFlV- Verodnung zur Berechnung der Wohnfläche
WoGG - Wohngeldgesetz
ZPO - Zivilprozessordnung
ZVG - Zwangsversteigerungsgesetz
- Abnahmeschein
Amtliches Protokoll über die Prüfung eines Rohbaus, bestimmter Anlagen oder Gebäudeteilen.
- Altbau
Vorhandene Gebäude werden nach ihrem Alter unterschiedlich als Altbauten eingestuft. Teilweise wird von Bauten, die vor 1948 entstanden sind, teilweise von Bauten, die älter als 30 Jahre sind, ausgegangen.
- Altersversorgung
Es empfiehlt sich, die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums so zu planen, dass die Immobilie mit dem Eintritt des Bauherrn in den Ruhestand möglichst belastungsfrei ist. Ein bezahltes Haus oder Eigentumswohnung ist eine wichtige Säule der Altersversorgung, da dies einerseits das Rentnerbudget um die Miete entlastet und andererseits einen inflationssicheren Sachwert darstellt.
- Amortisation
Zeitraum über den sich eine Tilgung erstreckt, bei der Rückzahlungen von Teilbeträgen eines Darlehens neben der Zinszahlung erfolgen.
- Anbaureife
Vorliegen der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie der unmittelbaren Verbindung eines Bauplatzes mit dem Straßennetz durch eine rechtlich und tatsächlich gesicherte Zufahrt.
- Anderkonto
Treuhandkonto eines Notars für die Verwahrung von Fremdgeldern.
- Anlieger
Eigentümer der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Grundstücke, und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten
- Annuität
So bezeichnet man den Betrag, den Sie für ein Darlehen oder eine Hypothek regelmäßig jährlich aufzuwenden haben. Diese Annuität ist ein stets gleichbleibender ( monatlicher/ vierteljährlicher) Betrag, der sich aus einem Zinsanteil ( laufend abnehmend, weil Sie ja regelmäßig abzahlen) und einem Tilgungsanteil ( laufend zunehmend, weil auf die abnehmende Darlehenssumme immer weniger Zinsen zu zahlen sind) zusammensetzt. Die ersparten Zinsen werden zur Tilgung eingesetzt, so dass die Jahres- bzw. Monatsraten immer gleich bleiben, bis der gesamte Kredit zurückgezahlt ist.
- Annuitätendarlehen
Damit ist genau der Kredit gemeint, der im Stichwort Annuität erläutert wurde. Je nach den finanziellen Möglichkeiten lauten dann die entsprechenden Vereinbarungen: "8% Zins und 1% Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen".
- Anschlussgebühren
Anschlüsse für Strom, Gas, Fernheizung, Wasser, Kanal, Telefon usw. müssen beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.
- Anschlusspflicht
Energieunternehmen (Elektrizitäts- und Gasversorgungswerke) sind nach dem Energieversorgungsgesetz dazu verpflichtet, jedermann in ihrem Versorgungsgebiet nach veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreisen an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und zu beliefern.
- Anschlusszwang
Gemeinden haben das Recht, durch Satzung den Anschluss aller in ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke an die Kanalisation, Wasserleitung, Müllabfuhr u.ä. vorzuschreiben. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, durch entsprechende Vorkehrungen auf dem eigenen Grundstück, einen von der Gemeinde vorgesehenen Anschluss zu ermöglichen.
- Anzeigepflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, entdeckte Mängel in seiner Wohnung, seinem Vermieter ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen. Geschieht dies nicht, können Schadensersatzansprüche des Vermieters begründet werden, wenn es bei rechtzeitiger Mitteilung nicht zu einem weitergehenden Schaden gekommen wäre.
- Appartementhaus
Mietshaus mit ausschließlich kleinen Wohnungen (Appartements).
- Atriumhaus
Ein Haus, das einen Innenhof (Atrium) umschließt
- Auflassungvormerkung
In Abteilung II des Grundbuchs wird eine Eintragungssperre zugunsten des Käufers eingetragen. Alle späteren Eintragungen muss der Käufer nicht gegen sich gelten lassen. Hiermit wird u.a. sichergestellt, dass das Grundstück nicht eine zweites Mal verkauft wird. Die Auflassungsvormerkung sollte unbedingt im Kaufvertrag vermerkt sein. Nach Zahlung des Kaufpreises und Eigentumsübertragung wird die Vormerkung gelöscht.
- Außenanlagen
Dazu zählen z. B. Gartenanlagen, Terrasse, Gartenteich, Pool, Hof- und Wegbefestigungen etc. ; das heißt praktisch alles, was sich außerhalb des Gebäudes, jedoch auf dem Grundstück befindet.
- Außenbeleuchtung
Die Außenbeleuchtung ist bei beginnender Dunkelheit einzuschalten. Kommen Passanten durch fehlende Beleuchtung zu Schaden, so haftet der Eigentümer.
- Aval (siehe auch Bürgschaft)
Vertrag, durch den sich ein Bürge dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Eine Bürgschaft muss schriftlich erfolgen. Der Zweck einer Bürgschaft ist die Sicherung des Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
- Bagatellschäden
Die laufende Instandhaltung der Wohnung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. In Mietverträgen findet man jedoch häufig die Klausel, dass der Mieter Bagatellschäden zu tragen hat. Es darf sich hierbei nur um Reparaturen handeln, deren Betrag 75,00 € nicht überschreiten. Ferner muss im Mietvertrag eine Höchstgrenze der vom Mieter zu tragenden Kosten für einen bestimmten Zeitraum genannt werden, damit bei einer Häufung von Bagatellschäden der Mieter nicht finanziell überfordert wird. Außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies bezieht sich beispielsweise nicht auf Leitungen für Gas, Wasser oder Strom.
- Balkon
Ein auskragender, nicht überdeckter, und an den freien Seiten mit Brüstung oder Geländer umwehrter Anbau.
- Barock
Diese Kunststilepoche ist durch üppige Prachtentfaltung gekennzeichnet. Kraftvolle, schwingende, bewegte Formen mit kreisenden oder kurvigen Linienführungen sind typisch, sowie die Hervorhebungen durch Kuppeln und die Verwendung von wertvollen Materialien wie Marmor, Gold oder Silber.
- Barrierefreies Wohnen
Die Wohnräume werden so ausgestattet, dass sie den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen oder von älteren Menschen gerecht werden. Die Nutzer werden in die Lage versetzt, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Dazu gehört unter anderem genügend Freiraum in der Wohnung, damit sich jemand mit einem Rollstuhl ausreichend bewegen kann. Treppen werden vermieden und Durchgangsbereiche möglichst breit geplant. Weitere Ausstattungsmerkmale sind zum Beispiel Handsender oder Taster für elektrisch zu öffnende Türen, oder leicht zu erreichende Türklinken, sowie passend angebrachte Haltegriffe oder Gehhilfen an allen erforderlichen Stellen.
- Bassena
Ein in Wien, aber auch sonst in Österreich üblicher Ausdruck für einen Wandbrunnen am Gang eines alten Mietshauses, der als Wasserstelle für mehrere Mietparteien diente. Das Becken wird heute oft als Ziergegenstand verwendet.
- Bau-Berufsgenossenschaft
Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau anpacken, sind die Helfer des Bauherrn grundsätzlich bei der Bau-Berufsgenossenschaft wie echte Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. Der Versicherungsschutz für die Helfer greift auch ohne Anmeldung, die spätestens eine Woche nach Baubeginn zu erfolgen hat. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 € rechnen. Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung befreit nicht von dieser gesetzlichen Unfallversicherung. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich der Bauherr selbst und sein Ehegatte. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der Bau-BG versichern.
- Bauantrag
Antrag an die zuständige Baubehörde, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Baugenehmigung für ein Bauvorhaben beantragt wird
- Bauauftrag
Bescheid der Baubehörde mit dem dem Eigentümer einer Baulichkeit die Herstellung des Zustandes aufgetragen wird, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht
- Bauerwartungsland
Grundstücke für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist, mit deren Festsetzung als Bauland aber gerechnet werden kann.
- Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Sie ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig.
- Baugrenze
In der Regel werden in Bebauungsplänen Baugrenzen als blaue Linie dargestellt. Sie legen bei neu zu errichtenden Bauvorhaben die einzuhaltende Bauflucht fest. Die Baugrenze trennt den überbaubaren vom nicht überbaubaren Bereich eines Grundstücks (dies gilt z. B. auch für Garagen) und ist häufig nicht mit dem Verlauf der Grundstücksgrenze identisch.
- Bauherr
Rechtlich und wirtschaftlich verantwortlicher Auftraggeber bei der Durchführung eines Bauvorhabens. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet, ausführt oder vorbereiten und ausführen lässt. Der Bauherr kann eine natürliche oder auch juristische Person sein.
- Bauklasse (Deutschland)
Einteilung zur Dimensionierung des Straßenoberbaus hinsichtlich der Verkehrsbelastung. Für die Einteilung ausschlaggebend ist die bemessungsrelevante Beanspruchung, also die äquivalenten 10-to-Achsübergänge. Diese ist maßgebend, da die Radlast bzw. Achsübergänge der Lastkraftwagen den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung haben. Es wird in sieben Bauklassen unterteilt, wobei die Bauklassen SV und I meist gleichgesetzt werden. Die Ermittlung der Bauklasse bei klassifizierten Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erfolgt durch die Berechnung der bemessungsrelevanten Beanspruchung B. Die Formel, einschließlich der notwendigen Faktoren, dazu sind in der RStO enthalten.
- Bauklasse (Österreich)
Der Begriff Bauklasse nach österreichischem Recht ist eine Regelung für die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken und beschreibt die maximal erlaubte Bauhöhe. Bauklassen werden in Österreich von den jeweiligen Bundesländern festgelegt.
- Bauland
Grundflächen die nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde verbaut werden dürfen.
- Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis ist bei den Bauämtern der Gemeinde hinterlegt. Hier werden Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks vermerkt, sofern diese von öffentlichem Interesse sind. Zum Beispiel Abstandsflächenüberschreitungen oder auch Wegerechte zur Erschließung eines Grundstücks. Bevor Sie eine Immobilie erwerben, sollten Sie das Baulastenverzeichnis einsehen, um vor etwaigen Überraschungen geschützt zu sein.
- Baulinie
Wenn im Bebauungsplan eine – in der Regel rote – Baulinie eingezeichnet ist, muss das zu errichtende Gebäude mit einer Gebäudeseite zwingend an diese Linie gerückt werden.
- Baumassenzahl (BMZ)
Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
- Bauvoranfrage
Durch die Bauvoranfrage kann geklärt werden, ob ein Grundstück überhaupt, bzw. nach den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden darf. Die Bauvoranfrage kann ohne Architekten oder Planer gestellt werden. In einigen Bundesländern kann dies sogar formlos geschehen, jedoch fallen bereits bei der Bauvoranfrage Kosten an. Eine Beantwortung kann unter Umständen genauso lange wie die Bearbeitung des Bauantrages dauern. Eine Bauvoranfrage ist daher nur dort sinnvoll, wo kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen sollten so konkret sein, dass sie von der Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden können. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig, er kann um jeweils ein Jahr verlängert werden. Er berechtigt nicht zur Ausführung des Bauvorhabens.
- Bauwich
Grundstücksteil, der sich von der Straßenbegrenzungslinie oder der tatsächlichen Straßengrenze parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze in der Breite des seitlichen Grenzabstands erstreckt. Dieser Teil ist grundsätzlich von baulichen Anlagen freizuhalten. In einigen Ländern und Städten ist der Begriff entfallen. Bei gekuppelter Bauweise entfällt der Bauwich auf jeweils einer Seite der Gebäude.
- Bebaubarkeit
Zur Bebauung eines Grundstücks ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Wenn jedoch eine Baugenehmigung nicht oder nicht zwingend vorgeschrieben ist, genügt das Vorliegen einer Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Bauvorhaben begonnen werden darf.
- Bebauungsplan
Bezeichnet das Baugebiet und schreibt planungsrechtliche Mindesterfordernisse vor, an die Sie sich halten müssen. Sie können und sollten ihn beim kommunalen Bauamt einsehen, denn mitnehmen oder kopieren ist selten möglich.
- Belastung
Es ist wichtig, dass die Grenze der eigenen Belastung im Anschluss an den Bau oder Kauf eines Objektes nicht überschritten wird. Die finanzielle Belastung sollte 40% des Nettofamilieneinkommens nicht überschreiten. Sicherheitshalber sollten Sondereinnahmen nicht in die Berechnungen mit einfließen, da sie nur selten regelmäßig und verlässlich sind.
- Beleihungsgrenze
Auf der Grundlage des Beleihungswertes wird eine sogenannte Beleihungsgrenze festgesetzt. So werden 60-80% bei Hypothekenbanken, 80-90% bei Banken und Sparkassen, 45% bei Lebensversicherern und 80% bei Bausparkassen, des Beleihungswertes bei Wohnungsbaufinanzierungen als Obergrenze der Fremdfinanzierung festgesetzt.
- Beleihungswert
Danach richtet sich die Höhe der zu vergebenden Finanzierungsmittel für das Immobilienobjekt. Grundsätzlich spielt dafür der Bauwert (sprich: die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten) und der Bodenwert (sprich: der auf Dauer erzielbare Preis für ein solches Grundstück) eine Rolle.
- Benzinabschneider
Ein Benzinabschneider, der auch als Ölabscheider oder als Leichtflüssigkeitsabschneider bezeichnet wird, ist eine Abwasserbehandlungsanlage in Form eines Beckens, in dem Öle durch Aufschwimmen abgeschieden werden. Vor dem Ablauf befindet sich eine Tauchwand, unter der das ölfreie Abwasser durchtreten kann. Durch diese Vorrichtung in der Abwasserleitung wird zum Beispiel in Garagen das Abfließen von Benzin in das öffentliche Kanalnetz verhindert.
- Bereitstellungszinsen
Sie fallen vom Zeitpunkt der Darlehenszusage jeweils für den Teil an, der noch nicht ausgezahlt ist. Sie werden berechnet für die Zeitspanne, in der ein zugesagter Kredit nicht abgerufen wird. Das trifft meist in Fällen zu, in denen Teilkreditauszahlungen sich am Baufortschritt orientieren. Das kann der gesamte Betrag oder jeweils entsprechende Teilbeträge sein. Am günstigsten für Sie ist es natürlich, wenn überhaupt keine Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Das sollte Ihr erstes Ziel sein. Ist das nicht durchzusetzen, so kann es im Endeffekt auf dasselbe hinauslaufen, wenn Sie den Zeitpunkt möglichst weit hinausschieben können, ab dem Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Etwa erst nach 6, 10 oder 12 Monaten. Vieles hängt dabei von einer geschickten Finanzplanung ab.
- Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer für eine Immobilie bzw. ein Grundstück entstehen. Die umlagefähigen Kosten werden im Falle einer Vermietung dem Mieter in Rechnung gestellt. Zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel: Hausmeisterkosten, Heizungs- und Warmwasserkosten, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Kosten für Personen- und Lastenaufzüge, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Ungezieferbekämpfung, Antennenanlage und Kabelnetz.
- Bezugsfertigkeit
Zeitpunkt und die bauliche Beschaffenheit einer Immobilie, sobald sie bewohnbar ist, bzw. nach Auffassung der Bewohner ein Bezug der Wohnräume zumutbar ist. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass es nicht auf die so genannte Schlussabnahme der Baubehörde ankommt, sondern alleine der Grad der Fertigstellung der Räume maßgeblich ist.
- Bidet
Ein niedrig angebrachtes Sitzwaschbecken, das für Unterkörperwaschungen bzw. zur Fuß- und Beinpflege geeignet ist.
- Blitzschutz
Schutz von Gebäuden gegen Blitzschläge; dabei werden die hohen elektrischen Ladungen über metallene Verbindungen in das Erdreich abgeleitet. Siehe auch Überspannungsschutz.
- Blockhaus
Ein in Blockbauweise errichtetes Holzhaus, meist aus Fichte, Kiefer, Lärche oder Douglasie gebaut.
- Bonität
Damit wird die Kreditwürdigkeit bezeichnet. Diese ist gegeben, wenn für die Bank eine Darlehensgewährung vertretbar ist. Zur Beurteilung der Bonität werden sämtliche Unterlagen über Einkommen und Ausgaben geprüft. Dazu wird in der Regel auch Auskunft bei der Schufa eingeholt.
- Brandmauer
Die Brandmauer ist innerhalb eines Gebäudes eingesetzt und unterteilt es im Falle eines Feuers in Brandabschnitte, damit die Flammen nicht widerstandslos das gesamte Gebäude erfassen können. Von ihrer Funktion her ist die Brandmauer mit der Feuermauer identisch, wobei es sich bei der Feuermauer um eine abgrenzende Mauer handelt, die ein Übergreifen im Falle eines Brandes der angrenzenden Gebäude verhindern soll.
- Brüstung
Siehe Parapet
- Bundes-Bodenschutzgesetz
Ein bundesdeutsches Gesetz, das zusammen mit den Bodenschutzgesetzen der Länder den Hauptteil des bundesdeutschen Bodenschutzrechts bildet. Es wird durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bundesbodenschutzgesetz verfolgt das Ziel, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen. Der gesetzliche Schutz umfasst dabei sämtliche Bodenfunktionen; beispielsweise die natürliche Funktion als Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Rohstofflagerstätte, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sowie als Bestandteil des Naturhaushalts. Das Gesetz beinhaltet ebenfalls Bestimmungen zum Schutz des Bodens vor Erosion und Versiegelung. Hauptanwendungsbereich in der Praxis ist jedoch die Bewältigung von eingetretenen schädlichen Bodenveränderungen durch Altlasten.
- Bungalow
Eingeschossiges Wohnhaus, das häufig, aber nicht notwendigerweise, ein Flachdach besitzt.
- Bürgschaftssicherung
Anstelle der Sicherheiten nach § 3 ff. MABV, können Zahlungen des Käufers auch dadurch gesichert werden, dass der Bauträger dem Käufer die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank aushändigt, in welcher der Bürge für alle etwaigen Ansprüche des Käufers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte einsteht.( §7 MABV). Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nach §3 MABV eingetreten sind und sich der Bauträger an den Ratenplan gemäß MABV hält oder- falls er das nicht tut- das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist. Gesichert werden müssen sämtliche Zahlungen, die der Käufer geleistet hat. Es reicht daher nicht aus, wenn dem Käufer nur hinsichtlich eines Teils der von ihm bezahlten Beträge eine Bürgschaft gestellt wird.
- Carport
Ein Carport dient als Garagenersatz. Er besteht häufig aus einer Balkenkonstruktion aus Holz mit drei Wänden und Überdachung.
- Chiffre-Anzeige
Immobilienanzeige, die als Kontaktangabe eine Chiffrenummer statt Name oder Anschrift beinhaltet. Der Interessent nimmt hierbei erst schriftlich Kontakt mit dem Betreiber der Anzeige auf. Dieser leitet die Anfrage an den Immobilienanbieter weiter. Da zunächst kein direkter Kontakt zwischen den Parteien zustande kommt, werden so unseriöse Anfragen eher verhindert.
- Concierge
Unter einem Concierge versteht man in erster Linie den französischen Hausmeister, Hauswart oder Pförtner eines Wohnhauses. Doch verbreiten sich in Deutschland für eine serviceorientierte, intensive und gegebenenfalls persönliche Betreuung von Mietern oder Besuchern auch die Bezeichnungen Concierge-Service oder Personal Assistance Service. Dabei umfassen die Aufgaben eines Concierge unter anderem das Tragen von Gepäck, der Dienst als Wachmann (indem er das Kommen und Gehen in der Lobby überwacht), Information der Hausbewohner über ankommende Besucher usw.
- Courtage (oder auch Maklerprovision)
Das Honorar des Maklers wird Provision oder Courtage genannt. In der Regel beträgt sie bei einem Immobilienerwerb vier bis sechs Prozent des Kaufpreises. In einigen Bundesländern zahlen Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent. Bei Vermietungen werden in der Regel zwei Monatsmieten als Provision angesetzt.
- Dachbegrünung
Bepflanzung einer Dachfläche. Richtig ausgeführte Dachbegrünungen schützen die Dachoberflächen. Mittels konstruktiver Maßnahmen lassen sich auch Begrünungen bis zu Dachneigungen von 45° herstellen.
- Dacherker, Zwerchhaus, Lukarne
Ein Dachaufbau mit eigenem kleinem Dach und senkrecht stehendem Fenster in der Ebene der Außenwand des Gebäudes. Hat der Dacherker ein Satteldach mit quer zum Hauptfirst liegendem First und liegt dieser First sehr hoch, nahe am Hauptfirst, so wird dies auch Zwerchhaus genannt. Hat der Giebel des Dacherkers eine reich verzierte Giebelkontur sowie verzierte Fensterrahmungen, wird er auch als Lukarne bezeichnet.
- Dachluke
In der Dachfläche liegendes einfaches, nach außen ausstellbares Fenster. Es dient als Ausstieg für Schornsteinfeger- und Reparaturarbeiten.
- Dachterrasse
Eine Terrasse auf einem Flachdach oder oberhalb eines geneigten Daches, hier wird durch einen Dacheinschnitt eine Terrasse freilegt.
- Dämmung
Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ausbreitung und Abgabe von thermischer Energie oder Schall zu verringern.
- Darlehen
Meiden Sie auf jeden Fall eine Überfinanzierung, bei der die Darlehenssumme über den reinen Kaufpreis hinausgeht!
- Denkmalschutz
Er dient dem Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen. Der Denkmalschutz untersteht dem jeweiligen Landesrecht. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Man unterscheidet zwischen Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Baudenkmälern, sie werden in eine Denkmalliste bzw. in ein Denkmalbuch eingetragen. Häufig werden auch alte Gebäude dem Denkmalschutz unterstellt. Veränderungen an Kulturdenkmalen oder in deren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden können verpflichtet werden, diese Instand zu setzen und so zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden dem Eigentümer dafür öffentliche Mittel bereitgestellt; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei baulichen Maßnahmen darf das Äußere des Gebäudes nicht wesentlich verändert werden. Das Aussehen des denkmalgeschützten Gebäudes muss in seinem Ursprung erhalten werden. Eigengelder, die für bauliche Maßnahmen aufgebracht wurden, können mittels einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde steuerlich geltend gemacht werden.
- Dienstbarkeit (Servitut)
Bestimmte Rechte von Dritten, die zu Lasten des Grundstückseigentümers gehen. Sie müssen im Grundbuch eingetragen werden und erhalten erst dann ihre Gültigkeit. Dienstbarkeiten werden zu den sogenannten dinglichen Rechten gezählt und im deutschen Sachenrecht geregelt. Dort wird in verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken unterteilt: Nießbrauch, Grunddienstbarkeit, Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, sowie die beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Aus dem Grundbuch ist zu ersehen, ob eine Dienstbarkeit auf einem Grundstück vorliegt. Wer ein Grundstück erwirbt, sollte daher zunächst klären, ob es durch eine Dienstbarkeit belastet wird, da es hierdurch zu einer Einschränkung der Nutzung kommen kann. Dienstbarkeiten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Einige Dienstbarkeiten sind vererbbar und veräußerbar, wie beispielweise das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht. Andere erlischen mit Ableben des Dritten, der das Recht hat, zum Beispiel der Niesbrauch.
- Dingliche Absicherung
Die Absicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte. Dazu zählen zum Beispiel Eintragungen in das Grundbuch, Hypotheken etc.
- Disagio, Damnum, oder Abgeld
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag, z.B. eines Gebäudedarlehens. Führt zu einem niedrigeren Nominalzins für das Darlehen und somit zu einer geringeren monatlichen Belastung. Für die Finanzierung selbstgenutzter Immobilien ist ein Disagio in der Regel nicht sinnvoll.
- Doppelhaus
Alternative zwischen einem Reihenhaus und einem freistehenden Haus. Es ist in der Regel ein Haus, das zwei unabhängige Eingänge und Treppenhäuser besitzt.
- Drainage
Entwässerung von Bodenschichten mittels gelochter Rohre, zum Feuchteschutz von Bauwerken und bebauter Flächen.
- Durchreiche
Kleine Wandöffnung zwischen Küche und Speisenraum.
- Effektivzins
Der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kosten, den "Preis" eines Kredits an. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung und eventuelle Vermittlungsprovisionen. Der Effektivzins ist der beste Maßstab, Kreditangebote mit gleicher Zinsbindung zu vergleichen. Banken müssen allerdings nach der Preisangabenverordnung nicht alle Kreditkosten in den Effektivzins einrechnen. Zusätzlich fallen oft noch Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren an. Sie sollten sich vom Effektivzinsvergleich nicht allzu viel versprechen. Denn einige wichtige Kostenbestandteile sind im Effektivzins nicht enthalten, haben aber auf die Gesamtbelastung aus einem Kredit unter Umständen ganz erheblichen Einfluss.
- Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage wird über 8 Jahre gezahlt. Um sie in vollem Umfang nutzen zu können, ist es wesentlich, dass die Bezahlung des Kaufpreises und die Ummeldung auf die neue Adresse im gleichen Jahr erfolgen. Wird zum Beispiel eine Wohnung in 1999 erworben und bezahlt, die neuen Eigentümer sind aber erst ab 2000 offiziell dort mit ihrer Adresse gemeldet, so wird für 1999 die Eigenheimzulage nicht gezahlt. Dieses Jahr ist dann tatsächlich verloren und wird nicht später wieder angehängt! (siehe Gesetze: Eigenheimzulagegesetz)
- Eigenkapital
Setzen Sie für die Finanzierung einer eigenen Immobilie soviel Eigenkapital wie möglich ein. Eine stets verfügbare Reserve von 3 bis 6 Nettomonatsgehältern sollten Sie allerdings für unvorhergesehene Ausgaben behalten.
- Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung wird über den Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums von Eigentumswohnungen und über deren Verwaltung entschieden. Zudem können hier Regelungen getroffen werden, die das Wirtschaften und Zusammenleben der Gemeinschaft ordnen. Mindestens einmal im Jahr sollte die Eigentümergemeinschaft zusammentreten, um gemeinschaftliche Beschlüsse über die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen. Außerdem muss über Maßnahmen und Zeitpunkte von Instandhaltung und Instandsetzungen (z. B. Renovierungsarbeiten) beraten werden.
- Eigentumswohnung
Eine Wohnung, die durch Kauf erworben wurde. Dieses Sondereigentum steht in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gesamten Eigentum. Siehe dazu auch die folgenden Begriffe:
Gemeinschaftseigentum - das Grundstück, Teile, Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes. Zum Beispiel Treppenhaus, Aufzug, Waschraum.
Wohnungseigentum - rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung.
Teileigentum - Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienendem Raum eines Gebäudes. Dazu gehören zum Beispiel Verkaufsräume, Arztpraxen, Garagen und Kellerräume.
- Einliegerwohnung
Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung im Eigenheim, meistens im Keller oder unter dem Dach, die vermietet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten für diese Wohnungen die normalen steuerlichen Mietregelungen. Es muss möglich sein, einen eigenen Haushalt zu führen. Ein eigener Zugang, Küche, Bad und WC sollten ebenfalls vorhanden sein.
- Energieausweis/Energiepass
Zertifikat, das seit dem Jahr 2008 für alle Gebäude verpflichtend ist. Der Energiepass ist nur erforderlich bei Errichtung eines Gebäudes, beim Verkauf einer Immobilie bzw. bei der Neuvermietung einer Wohnung. Bereits seit dem Jahr 2002 müssen Energiesparausweise ausgestellt werden, wenn Gebäude neu errichtet, erweitert oder verändert werden. Im Energieausweis finden sich Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes, er zeigt somit Einsparpotentiale auf. Außerdem werden hier Empfehlungen gegeben, wie eine kostengünstige Modernisierung möglich ist. Die Informationen des Energieausweises sollen keinerlei Rechtswirkung haben und keine Anforderung an den Eigentümer begründen.
- Erbbaurecht
Dinglich gesichertes, zeitlich befristetes Recht an einem Grundstück, auf- oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht ist belastbar, veräußerlich und vererbbar. Entgelt für die Gewährung eines Erbbaurechts ist der Erbbauzins.
- Erdtank
Der Erdtank dient zur unterirdischen Lagerung von Heizöl. Er besteht entweder aus einem doppelwandigen Stahlbehälter, aus Kunststoff oder Stahlbeton. Für die unterirdische Lagerung von Flüssiggas dienen einwandige Stahlbehälter. Erdgedeckte Lagerbehälter erhalten einen äußeren Korrosionsschutz, bei Stahl auch einen Schutz gegen Innenkorrosion.
Errichtung des Bauwerkes
Ist das Vertragsobjekt noch nicht vollständig hergestellt, so müssen genaue Pläne und eine möglichst detaillierte Baubeschreibung Inhalt des Vertrags sein. Dies kann auch durch Verweisung auf eine andere notarielle Urkunde geschehen. Abweichungen und Ergänzungen hierzu sind in den Vertrag des Käufers aufzunehmen. Der Bauträger darf sich Änderungen in der Bauausführung nur insoweit vorbehalten, als sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des Bauträgers zugemutet werden können ( §10 Nr. 4 AGBG). Bauträgerverträge sollen einen bestimmten Fertigstellungstermin enthalten, wobei zwischen bezugsfertiger Herstellung und vollständiger Fertigstellung differenziert werden sollte. Für den Fall der Terminüberschreitung sieht das Gesetz einen Anspruch des Käufers auf Schadensersatz vor. Im Vertrag kann auch eine Vertragsstrafe oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall vereinbart werden.
- Erschließung
Damit werden die Maßnahmen bezeichnet, die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu zählen Erschließungsarbeiten der Gemeinden für Straßen- und Kanalbau, Wasser- , Gas- sowie Elektrizitätsversorgung und anderes. Die Erschließungskosten werden in der Regel nach bestimmten Verfahren auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
- Erschließungskosten
Beiträge des Grundeigentümers zu den Kosten für die Errichtung von notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen, einschließlich der Anschlussgebühren. Dazu zählen z.B. Kanal, Wasserleitung, Elektrizität und Gas.
- Ertragswert
Der Wert, der sich aufgrund der Rentabilität einer Liegenschaft errechnet. Im Gegensatz: Sachwert.
- Erweiterungsbau
Durch Aufstockung oder Anbau an ein bereits bestehendes Gebäude entsteht zusätzlicher Wohnraum.
- Estrich
Eine Schicht aus Estrichmörtel, die auf der Baustelle direkt auf dem Untergrund oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht verlegt wird. Wird er direkt auf dem Untergrund verlegt, kann er mit oder ohne Verbund ausgeführt werden. Estriche werden also ausgeführt als Estrich auf Trennschicht, als Estrich auf Dämmschicht oder als Verbundestrich. Der Estrich wird versiegelt oder mit einem Bodenbelag versehen.
- Etagenwohnung
Wohnung, die sich über die gesamte Etage eines Mietshauses erstreckt.
- Exposé
Immobilienbeschreibung
- Fachwerk
Eine Bauweise, bei der die untereinander verbundenden, sichtbaren Holzbalken die tragende Konstruktion bilden. Zwischen den tragenden Balken liegen die sogenannten Gefache. Diese Gefache werden mit Ziegeln oder anderen Mauersteinen gefüllt.
- Fahnengrundstück
Grundstück, das nur durch einen schmalen Verbindungsstreifen mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist. In der Regel führt dieser Verbindungsstreifen über ein fremdes Grundstück und ist nur so breit, dass er zu Fuß begehbar, jedoch nicht mit dem Auto befahrbar ist.
- Fassade
Vorderseite, Außenseite bzw. Ansichtsseite eines Gebäudes.
- Fertighaus
Einzelne Bauteile des Hauses werden zum großen Teil industriell vorgefertigt. Die einzelnen Elemente werden in vergleichsweise kurzer Zeit auf der Baustelle montiert.
- Fertigstellung
Für die vollständige Fertigstellung ist die Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Hierzu gehört auch die Beseitigung aller festgestellten Mängel.
- Festzins
Fester Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit des Darlehens.
- Feuermauer
Als Feuermauer wird eine abgrenzende Mauer des Gebäudes gegenüber den nächsten Gebäuden bezeichnet, die keine Fenster beinhaltet und das Überspringen eventueller Brände vermeiden soll. Sie stellt daher einen Schutz dar, gegen Feuer, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gebäude entstanden ist.
- Feuerversicherung
Sie deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Im Schadensfall sollte die Feuerversicherung die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes übernehmen. Für die Finanzierung einer Immobilie ist der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung eine Grundvoraussetzung.
- Finanzierungsplan
Zusammenstellung aller Herstellungs- oder Erwerbskosten, bzw. der zur Finanzierung dienenden Eigen- und Fremdmittel.
- Finanzierungsvollmacht
Will der Bauträger bei der Bestellung der Finanzierungsgrundpfandrechte nicht persönlich mitwirken, so kann er den Käufer zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen bevollmächtigen.
- Flachdach
Ein Dach mit einer Neigung bis zu 7° bezeichnet man als Flachdach. Die tragende Konstruktion besteht aus Stahlbeton- oder Balkendecken. Dachziegel oder Dachsteine werden nicht verwendet. Eine mehrschichtige Abdichtung sorgt beim Flachdach für den nötigen Wetterschutz.
- Flurstück
Bezeichnet die Fläche mit einer Nummer, wodurch Ihr Grundstück genau zu identifizieren ist. Das Flurstück ist meist ein Teilstück einer größeren Grundfläche, genannt Flur.
- Fördermittel
Erkundigen Sie sich, ob Sie für Ihren Bau oder Kauf öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können. Die Bundesländer vergeben zínsgünstige Darlehen und Zuschüsse (einkommensabhängig). Junge Familien erhalten Nachrangkredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). KfW-Mittel gibt es auch für die Wohnungsmodernisierung in den neuen Bundesländern sowie für energiesparende Baumaßnahmen in den alten Bundesländern. Höhe und Dauer der steuerlichen Förderung hängen vom Fertigstellungs- und Erwerbszeitpunkt ab. Angesichts der neuen Wohneigentumsförderung ist es unumgänglich, sich genau zu informieren, wie sich diese auf Ihre Finanzierung auswirkt. Lassen Sie sich professionell beraten!
- Freistellungserklärung
Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer.
- Fundament
Ein Fundament überträgt die Last eines Gebäudes gleichmäßig in das Erdreich und somit in den Bauuntergrund.
- Fußbodenheizung
Eingebettete Rohrleitungen im Fußboden. Sie werden von erwärmtem Wasser oder erwärmter Luft durchströmt. Ein Vorteil der Fußbodenheizung ist zum Beispiel die architektonische Freiheit der Raumgestaltung.
- Garage
Bauliche Anlage, die zur Einstellung von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Beim Bau von Garagen sind die Bauvorschriften der Länder und des Bundes zu beachten.
- Garçonnière
Eine voll ausgestattete und möblierte Kleinwohnung, die zumeist von Junggesellen oder Studenten bewohnt wird. Der Begriff ist vor allem in Österreich für eine Einzimmerwohnung gebräuchlich.
- Gaube
Dachaufbau, der das Einsetzen senkrechter Dachfenster, und somit die Belichtung und Belüftung des Dachraumes ermöglicht. Ein Gewinn an Wohn- oder Nutzfläche wird so erreicht.
- Gebäudeensemble, Gebäudekomplex
Als Gebäudeensemble bezeichnet man in Architektur und Städtebau eine Gruppe von Gebäuden und Außenräumen. Die Elemente funktionieren eigenständig, haben eigene Eingänge und Erschließungen, werden jedoch als Gruppe wahrgenommen. Sind einzelne Gebäude verbunden und bilden eine funktionale Einheit, so spricht man von einem Gebäudekomplex.
- Gemeinschaftseigentum
Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie den Teilen, Anlagen und Errichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen.
- Gemeinschaftsordnung
In der Regel Bestandteil der Teilungserklärung. Regelt das Miteinander der einzelnen Wohnungseigentümer.
- Gewährleistung
Die Frist für Gewährleistungsansprüche auf Baumängel beträgt nach VOB nur 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die BGB-Variante im Kaufvertrag beurkundet wird.
- Gewerberaum
Er dient nicht zu Wohnzwecken. In Geschäfts- oder Gewerberäumen wird der Betrieb eines Unternehmens abgewickelt. Hierzu zählen Ladenlokale, Praxen, Büroräume, Gaststätten usw.
- Gewerke
Im Bauwesen umfasst ein Gewerk im Allgemeinen die Arbeiten, die einem Handwerk zuzuordnen sind. Die öffentlichen Auftraggeber sind in der Regel zu einer gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder Gewerke zusammengefasst ausschreiben.
- Grundakte
Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Dort sind alle schriftlichen Vorgänge enthalten, die zu Grundbucheinträgen führen.
- Grundbuch
Bei dem Amtsgericht geführtes Register, in dem die Besitz- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken festgehalten sind. Es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme des Grundbuches hat, sich auf die Eintragungen verlassen kann. Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man Eigentümer.
- Grundbuchlasten
Übernehmen Sie nach Möglichkeit immer ein lastenfreies (ohne Eintragungen) Grundbuch, da ansonsten wertmindernde Bedingungen zu Ihren Lasten gehen.
- Grunddienstbarkeiten
Rechte Dritter an dem betreffenden Grundstück. Diese werden im Grundbuch Abteilung II eingetragen. Zu den Grunddienstbarkeiten gehören Wegerechte, Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte.
- Grunderwerbssteuer
Eine bei Erwerb von Inländischen Grundstücken erhobene Steuer, die vom Erwerber zu tragen ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 3,5 % vom Erwerbspreis. Steuerbefreiung im wesentlichen bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und vom Ehepartner.
- Grundpfandrechte
Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Es ermöglicht, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) als Kreditsicherheiten für Realkredite verwendet werden können. Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte müssen im Grundbuch in Abt. III eingetragen sein.
- Grundriss
Zeichnung mit den genauen Maßen der einzelnen Räume. Der Maßstab beträgt in der Regel 1:100
- Grundschuld
Dingliche Sicherheit für eine Forderung für die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig.
- Grundschuldeintragungen
Prüfen Sie, ob Sie als Käufer bereits eingetragene Grundschulden übernehmen können. Insbesondere brieflose Grundschulden können unproblematisch übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, evtl. ist die Grundschuld sogar zugunsten Ihres Kreditinstituts eingetragen. Sie können erhebliche Eintragungsgebühren des Notars und des Gerichtes sparen, der Verkäufer spart Löschungsgebühren.
- Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Besitzersteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Bemessungsgrundlage ist der sogenannte Einheitswert. Je nach dem Hebesatz kann die Grundsteuer in den Gemeinden unterschiedlich hoch sein.
- Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung wird von jedem benötigt, der einen eigenen Hausstand mit Hausrat von bedeutendem Wert gegründet hat. Sie bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zudem sind Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten durch die Versicherung abgedeckt. Weitere Einschlüsse in den Vertrag sind möglich, wie z. B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementar- und Überspannungsschäden.
- Haustechnik
Die Haustechnik umfasst die sanitären, heizungstechnischen und elektrischen Anlagen.
- Hausverwalter
Der Hausverwalter übt die mit dem Hausbesitz zusammenhängenden Tätigkeiten aus. Besondere Bedeutung kommt ihm im Rahmen der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zu, denn hier ist die Bestellung eines Verwalters vorgeschrieben. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern (Gartenpflege, Hausreinigung), Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes und die Vorlage der Jahresrechnung.
- Hochparterre
Zwischengeschoss zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Stock.
- Hypothek
Sie ist kaum noch gebräuchlich, weil den Kreditinstituten zur Absicherung ihrer Darlehensforderungen die Eintragung einer Grundschuld viel lieber ist. Die Hypothek ist nämlich einem ganz bestimmten Kredit zugeordnet. Je mehr davon getilgt ist , desto geringer ist die Hypothek.
- Immision
Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen die von einem anderen Grundstück ausgehen, wie z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen, und die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten.
- Infrastruktur
Als Infrastruktur bezeichnet man die wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen, die für das Funktionieren und die Entwicklung einer Volkswirtschaft nötig sind. Dazu zählen Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen, Arbeitskräfte, Energiewirtschaft, das Verkehrssystem: Straßen, Wasser-, Schienenwege und Flugplätze, die den Waren- und Personenverkehr ermöglichen.
- Instandhaltungsrücklage
Sie ist im Wohungseigentumsgesetz geregelt. Es handelt sich um eine vorgeschriebene Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, aus der notwendige Instandsetzung und Instandhaltung, gegebenenfalls auch die modernisierende Instandsetzung, am gemeinschaftlichen Eigentum zukünftig finanziert werden.
- Instandsetzung
Instandsetzungen werden notwendig durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder natürliche Alterung der Baustoffe.
- Isolierglas
Als Isolierglas bezeichnet man ein Wärme- oder Schalldämmglas, das aus Flachglas mit zwei oder mehreren luft- bzw. gasgefüllten Zwischenräumen besteht. Dichtungsmassen oder Verschweißungen verhindern einen Durchtritt von Feuchtigkeit am Rande der Scheiben.
- Isolierung
Isoliert wird gegen Strom und Wasser, auch wenn sich diese Bezeichnung immer noch hartnäckig und fälschlicherweise für Schall- und Wärmedämmung hält.
- Jahresabrechnung
Einmal im Jahr wird vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft diese Abrechnung erstellt. Sie besteht aus einer Gesamtabrechnung, die alle Einahmen und Ausgaben beinhaltet, sowie den Einzelabrechnungen der Eigentümer. Wie diese Kosten verteilt werden, muss zuvor in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wenn Wohnungen vermietet sind, sollten die Betriebskosten einzeln aufgeführt werden, damit diese Abrechnung direkt an den Mieter weitergeleitet werden kann.
- Jahresheizwärmebedarf
Aus den Berechnungen des k-Wertes (Wärmeschutz), lässt sich der theoretische Jahres-Heizwärmebedarf ermitteln. Dies ist jedoch nur eine Berechnungsmöglichkeit, die nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen muss, der von den individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzer, besonders bezüglich der Raumtemperaturen und Art der Lüftung, abhängig ist.
- Jahresnettomiete
Sie wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt. Miete pro Jahr, aus der die Betriebs- und Heizkosten vollständig ausgegliedert sind.
- Jalousie
Variable Sonnen- und Sichtschutzeinrichtung vor Fenstern; bestehend aus verstellbaren, horizontalen Lamellen, meist aus Aluminium, Holz oder Kunststoff gefertigt.
- Jugendstil
Kunststilepoche. Sie verbreitete sich in ganz Europa um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Typisch für den Jugendstil in Deutschland sind florale Vorbilder aus der Natur, dazu gehören dekorativ geschwungene Linien, sowie flächenhafte florale Ornamente, zb. wie die Blütenblätter einer Knospe. Die Formen wurden mit den Baumaterialien Glas und Eisen umgesetzt.
- k-Wert
Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine ein- oder mehrlagige Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene Temperaturen anliegen. Der k-Wert gibt die Höhe des Energieverlustes an. Ein niedriger Wert bedeutet, dass ein Material eine gute Dämmleistung aufweist.
- Kamin
Eine altertümliche Bezeichnung für Schornstein. Man versteht hierunter jedoch auch den Kaminofen, der zum Beheizen von Räumen dient. Man unterscheidet zwischen dem offenen und geschlossenen Kamin. Der Kamin besteht aus einem Raum, der entweder von einem Mauerwerk oder von Eisenplatten umschlossen wird. Er kann vollständig in der Wand liegen oder mit einem Teil in den Raum hineinragen. Im Inneren des Kamins befindet sich ein Rost, auf dem Brennmaterial verbrannt wird. Dabei entstehen Ruß, Feinstaub und verschiedene Verbrennungsgase, die durch den angeschlossenen Kaminzug ins Freie geleitet werden. Als Brennmaterial werden vor allem Scheitholzstücke und Braunkohlebriketts verwendet.
- Kaminofen
Um den Wirkungsgrad des Kamins erheblich zu verbessern, benutzt man Kaminöfen aus Eisenblech. Diese werden in die Kaminöffnung hineingesetzt, oder vor die Kaminwand gestellt und mit Rohren an den Schornstein luftdicht angeschlossen. Durch Konvektion wird die untere kalte Zimmerluft angesaugt, vom Feuer erwärmt und strömt oberhalb wieder aus (Kamineffekt). Der Wirkungsgrad eines Kaminofens ist wesentlich besser als der eines offenen Kamins.
- Kataster
Verzeichnis aller Grundstücke. Es wird bei den Katasterämtern geführt.
- Kaufnebenkosten
Zu den Kaufnebenkosten zählen Notargebühren und Grundbucheintragungen, Grunderwerbssteuer sowie Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten betragen 5-10% und sind im Vorhinein in die finanzielle Planung fest einzubeziehen.
- Kaufvertrag
Schriftwerk, das den Kauf bzw.Verkauf einer Ware regelt. Er verpflichtet den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, den Verkäufer zur Übertragung des Eigentumes an den Käufer. Im Fall von Immobilien muss er notariell beurkundet sein.
- Klinker
Klinkersteine sind mit sehr hohen Temperaturen gebrannte Ziegel, die sich wegen ihrer Beständigkeit und Frostsicherheit besonders für die Verblendung bei zweischaligem Mauerwerk eignen.
- KO-Kriterien
Die Mindestanforderungen, die an die gesuchte Immobilie gestellt werden.
- Konditionen
Bedingungen, zu denen ein Darlehnsgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen.
- Konventionalstrafe
Vergütungsbetrag, der für den Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages vereinbart werden kann.
- Kreditbedarf
Ermitteln Sie sorgfältig Ihren Kreditbedarf. Zu niedrig angesetzte Baukosten oder Kaufnebenkosten können Ihre Finanzierung gefährden. Doch auch ein zu hoch angesetztes Darlehen kann teuer werden. Banken verlangen eine Nichtabnahmeentschädigung, wenn Sie einen Teil des Darlehens nicht abnehmen.
- Lageplan
Zeichnerische Darstellung auf einem katasteramtlichen Grundstücksplan.
- Laub
Gehwege sind in einem stets gefahrlos begehbaren Zustand zu halten. Rutscht beispielsweise ein Passant auf feuchtem Laub aus, haftet derjenige, der für die ordnungsgemäße Begehbarkeit des Bürgersteiges zuständig ist. Also entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Eigentümer die Pflicht wirksam übertragen hat.
- Laufzeit
Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung.
- Leerrohr
Leerrohre aus Kunststoff oder Metall werden im Mauerwerk in so genannten Schlitzen verlegt. Sie dienen einer schnellen und kostengünstigen Erweiterung, Veränderung oder Anpassung an zukünftige Bedürfnisse hinsichtlich kabelgebundener Versorgungsleitungen wie z. B. Antennen-, Netzwerk- und Telefonkabel.
- Leerstand
Leerstehende, sofort vermietbare Wohnfläche in Neubauten oder sonstigen Objekten. Nur bei Vermietung können Kosten, die am Gebäude entstehen, mit der Steuer verrechnet werden. In speziellen Fällen droht dem Vermieter bei längerem Leerstand von Wohnfläche sogar ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung.
- Lichte Höhe
Diese Höhe bezeichnet innerhalb eines Raumes die Höhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Fertigdecke.
- Liegenschaftsbuch
In Karteiform geführte Bestandsblätter nach Eigentümer geordnet, die alle Grundstücke eines Gemeindebezirks ausweisen.
- Liegenschaftskataster
Das amtliche Verzeichnis aller Grundflächen eines Landes, das als Grundlage für das Grundbuch und für die Bemessung der Grundsteuer dient. Dabei enthält es genaue Angaben über Nutzung, Lage und Größe der Grundstücke. Es besteht aus dem Liegenschaftsbuch und der Katasterkarte.
- Loft
Durch Renovierung und Modernisierung zur Wohnung umfunktionierter Lager- oder Industrieraum.
- Loggia
Überdachter Bereich von Gebäuden, der zu mindestens einer Seite hin offen ist. Im Gegensatz zu einem Balkon tritt eine Loggia in der Regel nicht über die Bauflucht hervor. Die Bodenfläche einer Loggia gehört zur Nutzfläche.
- Löschungsbewilligung
Die Genehmigung des Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung desselben. Sie bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.
- MABV
Die Makler- und Bauträgerverordnung ist die Basis und das rechtliche Gerüst von Bauträgerkaufverträgen. Hier ist unter anderem geregelt, wie die Zahlung des Kaufpreises nach Kaufpreisraten erfolgt und wie ein Käufer während der Bauphase im Konkursfall des Bauträgers geschützt ist.
- Maisonette
Mindestens zweistöckige Wohnung innerhalb eines Gebäudes, bei der der Wohnraum mit wohnungseigener Treppe zwischen den Stockwerken verbunden ist.
- Maklerprovision (oder auch Courtage)
Das Honorar des Maklers wird Provision oder Courtage genannt. In der Regel beträgt sie bei einem Immobilienerwerb vier bis sechs Prozent des Kaufpreises. In einigen Bundesländern zahlen Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent. Bei Vermietungen werden in der Regel zwei Monatsmieten als Provision angesetzt.
- Mansarde
Für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoss.
- Markise
Eine Gestellkonstruktion mit einer aufrollbaren, faltbaren oder feststehenden Bespannung, die eine Fensteröffnung gegen Sonneneinstrahlung schützt und damit eine Überhitzung des Wohnraumes verhindert. Markisen können auch, je nach Art und Ausrüstung, als Sicht- und Regenschutz dienen. Es gibt Roll-, Falt- und Festmarkisen.
- Marmor
Umwandlungsgestein, das durch Umlagerungen aus dichtem, marmoriertem Kalkstein entstanden ist. Marmor lässt sich leicht polieren und erhält dadurch eine glänzende Oberfläche. Aufgrund seines geringen Porenanteiles ist Marmor sehr frostbeständig, eignet sich aber aufgrund seiner relativ weichen Oberfläche nicht überall als Bodenbelag. Als Kalkgestein ist Marmor empfindlich gegen sauren Regen und scharfe Reinigungsmittel.
- Massivbauweise
Die Massivbauweise umfasst Baukonstruktionen, bei denen keine Trennung zwischen tragender und raumabschließender Funktion existiert. Tragwerk und Raumabschluss sind beim Massivbau ein identisches Bauteil.
- Mezzanin
Ein Halb- oder Zwischengeschoss eines mehrstöckigen Gebäudes. Es hat eine geringere Höhe und gegebenenfalls auch eine geringere Fläche als die Vollgeschosse des Gebäudes. Meistens befindet das Mezzanin sich entweder als letztes Geschoss ohne Dachschräge unter dem Dach, z. B. als Dienstbotenwohnung, oder als Zwischengeschoss zwischen Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss. Bei Letzterem nimmt es oft nicht die volle Grundfläche ein, wenn eine dahinter liegende hohe Eingangshalle, Arkaden oder eine Durchfahrt den Raum bis zum ersten Obergeschoss einnehmen. Wenn ein Mezzanin im Gebäudeinneren an einen über mehrere Geschosse gehenden Saal angrenzt, kann es mittels einer Empore an diesen angebunden werden. Aus diesem Grund wird im Englischen die Bezeichnung mezzanine vor allem auch für Emporen verwendet.
- Mietkauf
Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter, die dem Mieter das Recht einräumt, das gemietete Objekt unter Anrechnung eines Teils der gezahlten Miete für den im Mietvertrag bestimmten Kaufpreis innerhalb oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu erwerben. Mietkaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Das Ankaufsrecht wird durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.
- Mietsicherheit
Wird auch als Mietkaution bezeichnet. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für eine eventuelle Mietschuld oder für beim Auszug nicht geleistete, aber vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen. Der Vermieter hat die Kaution verzinslich anzulegen und sie bei Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er keine Ansprüche gegen den Mieter hat, samt der erwirtschafteten Zinsen zurückzuzahlen.
- Modernisierung
Von Modernisierung spricht man, wenn die Baukonstruktionen weitgehend erhalten bleiben, durch Verbesserung von Ausstattungsstandards und Erfüllung erhöhter Anforderungen des Bautenschutzes eine Wertsteigerung erreicht wird.
- Natursteine
Natürlich vorkommendes Gestein aus verschiedenen Grundbestandteilen wie Kalkstein, Dolomit oder Sandstein. Sie müssen zur Verwendung im Bauwesen noch bearbeitet werden.
- Nebenkosten
Bei der Planung der Finanzierung sollte ein wichtiger Faktor, der die Gesamtrechnung nicht unerheblich beeinflusst, mit berücksichtigt werden. So mancher ist schon in Schwierigkeiten geraten, weil die Nebenkosten nicht ausreichend kalkuliert waren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbssteuer.
- Nettokaltmiete
Miete ohne Heiz-, Strom- und Betriebskosten
- Nettowohnfläche
Bezeichnet die gesamte Bodenfläche der Räume, die ganzjährig bewohnt werden (inkl. Küche, WC, Bad/Dusche, Treppen und Korridore innerhalb der Wohnung. Einzelne Zimmer/Dachzimmer im selben Gebäude. Aber keine Terrassen, Balkone, Waschküche, Sauna, Estrich- und Kellerräume, Abstellräume, Schutz- und Kehrrichträume).
- Niedrigenergiehaus
Das Niedrigenergiehaus unterschreitet die von der Wärmeschutzverordnung geforderten Höchstwerte des Jahresheizwärmebedarfs um mindestens 25 % und wird durch das Eigenheimzulagegesetz mit einem zusätzlichen Zuschuss honoriert.
- Nießbrauch
Unvererbliches und nichtübertragbares dingliches Recht aus einem Grundstück oder einer Sache in ihrer Gesamtheit Nutzung zu ziehen.
- Nominalzins
Der Zinssatz mit dem die Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der auch die zusätzlichen Kreditkosten berücksichtigt und daher stets höher als der Nominalzins ist.
- Normalherstellungskosten
Die Normalherstellungskosten stellen die Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes dar. Sie können im Normalfall aus den Projektunterlagen entnommen werden. Sind diese Herstellungskosten nicht mehr bekannt, müssen historische Normalherstellungskosten ermittelt werden.
- Notaranderkonto
Ein Konto, das vom Notar eingerichtet wird, auf dem z.B. der Kaufpreis für ein Grundstück eingezahlt wird. Häufig erhält der Notar von der finanzierenden Bank einen Treuhandauftrag. Erst nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde und nach der Bestellung der Grundschuld, darf der Notar das Geld vom Notaranderkonto an den Verkäufer weiterleiten.
- Notwegerecht
Weg über ein fremdes Grundstück zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks. Der Notweg muss vom Eigentümer des Grundstücks gesetzlich geduldet werden. Er ist dafür mit einer Geldrente zu entschädigen.
- Oberlicht, Kämpferfenster
Ein Oberlicht ist ein Fensterelement in der Decke, das die Versorgung eines Innenraums mit Tageslicht ermöglicht. Im Gegensatz zu einem regulären Dachfenster ist ein Oberlicht nicht für den Ausblick auf die Umgebung konzipiert, sondern beschränkt sich auf die Funktion der Belichtung und gegebenenfalls auch der Belüftung des Raumes. Fenster oberhalb von Fenstern werden ebenfalls als Oberlicht bezeichnet. Durch ihre Höhe kann das Tageslicht tief in den Raum gelangen. So lässt sich die gesamte Fensterfläche größer gestalten, ohne die Fensterflügel überzudimensionieren.
Als Kämpferfenster bezeichnet man die Fenster, die über einer Tür angebracht sind. Sie ermöglichen beispielsweise die natürliche Belichtung eines Hausflurs oder angrenzender Räume.
- Oberlicht, Kämpferfenster
Ein Oberlicht ist ein Fensterelement in der Decke, das die Versorgung eines Innenraums mit Tageslicht ermöglicht. Im Gegensatz zu einem regulären Dachfenster ist ein Oberlicht nicht für den Ausblick auf die Umgebung konzipiert, sondern beschränkt sich auf die Funktion der Belichtung und gegebenenfalls auch der Belüftung des Raumes. Fenster oberhalb von Fenstern werden ebenfalls als Oberlicht bezeichnet. Durch ihre Höhe kann das Tageslicht tief in den Raum gelangen. So lässt sich die gesamte Fensterfläche größer gestalten, ohne die Fensterflügel überzudimensionieren.
Als Kämpferfenster bezeichnet man die Fenster, die über einer Tür angebracht sind. Sie ermöglichen beispielsweise die natürliche Belichtung eines Hausflurs oder angrenzender Räume.
- Objektbeschränkung
Jeder Steuerpflichtige kann einmal im Leben die Förderung selbstgenutzten Wohnraumes, egal ob neu, alt oder im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme, erhalten. Ein Ehepaar ist demnach zweimal nacheinander förderungsberechtigt.
- Objektbeschränkung
Jeder Steuerpflichtige kann einmal im Leben die Förderung selbstgenutzten Wohnraumes, egal ob neu, alt oder im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme, erhalten. Ein Ehepaar ist demnach zweimal nacheinander förderungsberechtigt.
- Öffentliches Gut
Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen Benützung offen steht (z. B. Straßen). Das öffentliche Gut ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
- Öffentliches Gut
Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen Benützung offen steht (z. B. Straßen). Das öffentliche Gut ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
- Ölofen
Konvektionsofen, gefertigt aus Stahl oder emailliertem Grauguss, mit einem Verdampfungsbrenner für leichtes Heizöl. Der Anschluss erfolgt an einem Schornstein. Ölöfen sind ständig betriebsbereit, mit kurzer Aufheizzeit und ohne Aschenrückstände.
- Ölofen
Konvektionsofen, gefertigt aus Stahl oder emailliertem Grauguss, mit einem Verdampfungsbrenner für leichtes Heizöl. Der Anschluss erfolgt an einem Schornstein. Ölöfen sind ständig betriebsbereit, mit kurzer Aufheizzeit und ohne Aschenrückstände.
- Optionstarif
Sie wurden von den Bausparkassen auf den Markt gebracht, für Kunden, die noch nicht wissen, ob und wann sie bauen möchten. Bei Options- oder Wahltarifen kann sich der Sparer auch nach Vertragsabschluss noch entscheiden zwischen preisgünstigem Baudarlehen oder höherem Sparzins. Der Nachteil ist die undurchschaubare Tarifvielfalt und die Tatsache, dass diese Tarife meist teurer sind.
- Optionstarif
Sie wurden von den Bausparkassen auf den Markt gebracht, für Kunden, die noch nicht wissen, ob und wann sie bauen möchten. Bei Options- oder Wahltarifen kann sich der Sparer auch nach Vertragsabschluss noch entscheiden zwischen preisgünstigem Baudarlehen oder höherem Sparzins. Der Nachteil ist die undurchschaubare Tarifvielfalt und die Tatsache, dass diese Tarife meist teurer sind.
- Quadratmeter
Ein Quadratmeter ist ein Flächenmaß und entspricht der Fläche eines Quadrats mit der Seitenlänge von 1 Meter. Das Einheitszeichen für Quadratmeter lautet m².
- Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder der Interessenvertreter der Vermieter und Mieter anerkannt. Er ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.
- Quotennießbrauch
Damit wird ein Nießbrauch bezeichnet, der sich, statt auf ein ganzes Anwesen, auf einen Teil der Grundstücksnutzung bezieht.
- Rangstelle
Gibt bei mehreren eingetragenen Belastungen (Vorlasten) Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung Ansprüche geltend machen können.
- Raumklima
Der Begriff Raumklima umfasst die Bedingungen eines Raumes, von denen das Wohlbefinden der Benutzer abhängt. Dazu zählen Luftqualität, Lärm, Beleuchtung, Farbgebung des Raumes usw. Durch Heizungs- und Lüftungsanlagen können Raumlufttemperatur, Oberflächentemperatur der Umschließungsflächen, Luftfeuchte und Luftbewegung beeinflusst werden.
- Reetdachhaus
Ein Haus, das mit einem Strohdach (Schilfrohr) anstatt Dachziegeln ausgestattet ist.
- Regenwassernutzung
Werden Regenwasser und verbrauchtes Wasser aus Bad, Küche und Waschküche für Toilettenspülung, Gartenbewässerung etc. genutzt, reduziert sich die Abwassermenge um bis zu 70%.
- Restschuld
Das ist der Schuldenstand des Hausherrn zu einem bestimmten Zeitpunkt oder insbesondere am Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Gute Vergleichsgröße für Baufinanzierungsangebote. Bei identischer Darlehenshöhe, identischer Festschreibungsfrist und identischer Rate, ist der Kredit mit der geringsten Restschuld am günstigsten. Lassen Sie sich zu den Finanzierungsvorschlägen grundsätzlich einen Zins- und Tilgungsplan erstellen. Daraus können Sie die jeweilige Restschuld erkennen, die eine der wichtigsten Vergleichsgrößen bei der Beurteilung eines Kreditangebots ist!
- Ring Deutscher Makler (RDM)
Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Bundesverband e.V. Er wurde im Oktober 1924 von regionalen Maklerorganisationen als Reichsverband Deutscher Makler für Immobilien, Hypotheken und Finanzen e.V. in Köln gegründet. Die Ursprünge lassen sich bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Am 28. August 2004 ist aus dem Bundesverband des Ring Deutscher Makler e.V. und dem Verband Deutscher Makler (VDM) der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. hervorgegangen. Damit ist der Immobilienverband IVD der Rechtsnachfolger des RDM Bundesverbandes und des VDM. Mehrere RDM-Vereine haben die Verschmelzung mit dem VDM abgelehnt und setzen die Arbeit in einigen kleineren Regionen fort. Sie haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft Ring Deutscher Makler mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen und koordinieren so ihre Arbeit. Es gibt noch vier Landes- und fünf Bezirksvereine: Berlin und Brandenburg, Bremerhaven, Düsseldorf, Essen, Münster, Saarbrücken, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Südwestfalen (Verbände des RDM in den Regionen). Es besteht keine Identität mit dem früheren Traditions- bzw. Bundesverband RDM. Die Arbeit der Traditionsverbände RDM und VDM wird durch den Immobilienverband IVD fortgeführt.
- Rohbau
Bauwerk dessen äußere Kontur, sowie die Dachkonstruktion fertig gestellt ist, bei dem jedoch noch der Innenausbau fehlt. Die Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk ist daher noch nicht zweckbestimmt möglich.
- Rollladen
Eine aufgerollte und bewegliche Lamellenkonstruktion, die in der Sturzebene über Fenstern und Fenstertüren angebracht ist. Sie kann über einen Gurtzug entlang zweier Führungsschienen herabgelassen oder hochgezogen werden.
- Sachwert
Der Wert einer Immobilie, der sich zusammensetzt aus dem Bodenwert und dem Zeitwert des Gebäudes. Gegensatz: Ertragswert.
- Schätzgebühren
Zahlen Sie keine Wertschätzungsgebühren für ein internes Beleihungsgutachten der Bank, das sie nicht zu sehen bekommen! Verhandeln Sie hartnäckig über den Wegfall der Gebühr oder wählen Sie ein Kreditinstitut das generell keine Kosten für die Wertermittlung berechnet.
- Schätzkosten
Verlangen die Kreditinstitute für die Ermittlung des Immobilienwertes, um daraus den Beleihungswert zu berechnen. Sie liegen meist zwischen 0,1 und 0,5 % des Schätzwertes oder Darlehensbetrages. Oft werden auch Kostenpauschalen in Rechnung gestellt.
- Schlüsselübergabe
Aushändigung sämtlicher Schlüssel die zur Immobilie gehören. Dazu gehören Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Garagen-, Tor-, Schuppen- und Briefkastenschlüssel. Die Aushändigung erfolgt nach Vertragsabschluss. Auch eine vorzeitige Schlüsselübergabe ist möglich. Hierzu sind einige Punkte zu beachten. Siehe auch Stichwort: Vorzeitige Schlüsselübergabe.
- Schuldendienst
Regelmäßige Rate, aus Rückzahlungsanteil und Zinsen bestehend.
- Servitut
Siehe Dienstbarkeit.
- Siphon
Verschluss von Rohrsystemen und Gefäßen. Bei Abwasserleitungen verhindert das in einem S-förmigen Rohr stehen bleibende Restwasser das Aufsteigen von Kanaldünsten.
- Solaranlage
Ein System zur Umwandlung der Sonnenstrahlung in nutzbare Energie in Form von Elektrizität oder Wärme.
- Sondereigentum
Eigentum an einer Wohnung, sowie nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Gegensatz: Gemeinschaftseigentum.
- Sondernutzungsrecht
Ist das Recht eines Wohneigentümers, einen bestimmten Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. eine Gartenfläche) in bestimmter Art und Weise unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen.
- Sondertilgungen
Freiwillige Sonderzahlung, die über die vereinbarten Ratenzahlungen hinausgeht. Wirkt sich laufzeitverkürzend auf ein Darlehen aus. Je nach Darlehensgeber sind verschiedene Sondertilgungen kostenfrei möglich, ohne Höhe und Zeitpunkt vorab zu benennen.
- Souterrain
Teilweise unter dem Bodenniveau liegendes Geschoss eines Gebäudes.
- Sozialer Wohnungsbau
Staatlich geförderter Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Der jeweilige Eigentümer dieses Wohnraumes ist verpflichtet, den Wohnraum nur an anspruchsberechtigte Personen zu vermieten. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der einen Wohnberechtigungsschein für den jeweiligen Wohnraum vorweisen kann.
- Spekulationsgewinn
Für Immobilien gibt es eine Spekulationsfrist von zehn Jahren für Privatpersonen. Wer also nicht gewerbsmäßig mit Immobilienkauf oder Verkauf zu tun hat, der kann einen Verkaufsgewinn steuerfrei vereinnahmen, wenn er 10 Jahre wartet, bevor er die Immobilie verkauft. Insofern er oder seine Familie die Immobilie selbst mindestens 3 Jahre (dabei muss es sich beim ersten Jahr und beim letzten Jahr um kein volles Jahr der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken handeln) vor dem Verkauf genutzt haben, ist der mögliche Wertzuwachs nach einem Verkauf auch innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist steuerfrei.
- Stadthaus
Ein Stadthaus oder das städtische Reihenhaus zeichnet sich, trotz verdichteter Bauweise, durch ein hohes Maß an Privatsphäre aus. Das Leben wird hier innerhalb der Stadt auf eigener Parzelle ermöglicht. Um bei diesem Typus, der sich meist auf eher kleinen und schmalen Grundstücken befindet, einen Eigenheimcharakter zu schaffen, sind Terrassen sowie nutzbare Gartenanteile, Dachterrassen, Dachgärten, Balkone oder Atrien von Wichtigkeit.
- Stuck
Mörtel aus Gips oder Kalk, Sand, Wasser und anderen Zusätzen. Dieses Gemisch ist leicht formbar und schnell aushärtend. Stuck wird zur dekorativen und plastischen Anwendung an Wänden, Decken und Gewölben genutzt.
- Terrasse
Eine Terrasse ist eine ebene, wohnraumerweiternde Fläche, die sich vor oder um ein Gebäude befinden kann. Unterbricht eine solche Fläche die Neigung eines Daches, so spricht man von einer Dachterrasse.
- Terrazzo
Ein fugenloser Zementestrich mit kleinen Natursteinstücken und farbigen Natursteinkörnungen. Er kann wie ein Estrich gegossen werden und wird nach dem Erhärten geschliffen. Für eine leichtere Verlegung gibt es Terrazzo auch als Platten.
- Tiefgarage
Abstellplatz, meist für PKW, unterhalb der Erdoberfläche. Die Tiefgarage ist erreichbar durch eine Einfahrmöglichkeit mit geeigneter Steigung.
- Tilgung
Nutzen Sie das niedrige Zinsniveau dazu, nach Möglichkeit mehr als 1 Prozent zu tilgen.
- Tilgungsaussetzung
Die Tilgungsaussetzung ist eine Zeit am Anfang der Laufzeit eines Darlehens, in der keine Raten, sondern nur Zinsen gezahlt werden. Es erfolgt also keine Tilgung und die Restschuld bleibt in dieser Zeit konstant.
- Tragende Wände
Diese Wände nehmen die Kräfte aus Decken und anderen darrüberliegenden Bauteilen auf und leiten sie nach unten ab.
- Traufe
Untere Kante der Dachfläche, die parallel und waagrecht zum First verläuft.
- Treppe
Ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, der es ermöglicht, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden. Eine Treppe ist ein Bauteil aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.
- Treuhandauftrag
Ein Treuhänder (Notar oder Kreditinstitut) kann eingeschaltet werden, wenn der Zahlungspflichtige erst zahlen will, wenn bestimmte Bedingungen des Vertrages erfüllt sind, der Vertragspartner aber seinerseits die Sicherheit haben möchte, dass das Geld zur Verfügung steht. Der Treuhänder kann für seine Tätigkeit Gebühren berechnen.
- Überspannungsschutz
Schutz elektrischer und elektronischer Geräte vor zu hohen elektrischen Spannungen, zum Beispiel durch Blitzschlag. Sie werden durch Überspannungsableiter unwirksam gemacht.
- Umbau
Umbauten verändern die bauliche Substanz und unterscheiden sich darin von Ausbaumaßnahmen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde. Sie ist, durch Vorlage beim Grundbuchamt, eine der Voraussetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.
- Verblendmauerwerk
Als äußerste Mauerschicht hat das Verblendmauerwerk keine statische Funktion, sondern dient dem Schutz des gesamten Mauerwerks und dem äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes. Als sogenannte Verblender eigenen sich zum Beispiel Klinkersteine.
- Vergleichswert
Beim Vergleichswertverfahren werden für die Beurteilungskriterien vergleichbare Objekte herangezogen, deren Daten an das jeweilige Objekt angepasst werden. Wichtig ist hierbei, dass die Vergleichsobjekte in allen Aspekten mit dem zu schätzenden Objekt übereinstimmen.
- Verkehrssicherungspflicht
Rechtspflicht des Grundstückeigentümers, einen verkehrssicheren Zustand zum Schutze Dritter zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel Beleuchtung, ordnungsgemäßer Zustand der Wege (Streupflicht). Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Verpflichtete.
- Verkehrswert
Das ist der im normalen Geschäftsverkehr auf dem Grundstücksmarkt zu erzielende Preis.
- Villa
Alleinstehendes, anspruchsvoll und luxuriös erbautes und ausgestattes Haus.
- Vorfälligkeitsentgelt
Fällt an, wenn der Hausherr das Hypothekendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt.
- Vorvertrag
Ein Vertrag, in dem sich zwei Parteien verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen richtigen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Im Rahmen des Vorvertrages besteht ein so genannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Hauptvertrag abgeschlossen werden muss. Der Vorvertrag enthält verschiedene Punkte des Hauptvertrages, die für das jeweilige Rechtsgeschäft wesentlich sind. Im Vorvertrag wird zudem festgehalten, bis zu welchem Zeitpunkt der Hauptvertrag geschlossen werden muss. Kommt er innerhalb der Frist nicht zustande, kann auf Abschluss geklagt werden. Der Hauptvertrag kann jedoch nicht erzwungen werden, wenn nach Abschluss des Vorvertrages Umstände eingetreten sind, die die jeweilige Geschäftsgrundlage zunichte gemacht haben. Für den Vorvertrag wird keine Form vorgeschrieben. Sie sollte jedoch dem Hauptvertrag angepasst werden. Wird für diesen die Schriftform vereinbart, sollte auch der Vorvertrag schriftlich geschlossen werden. Rechtlich gesehen ist der Vorvertrag also ein Verpflichtungsgeschäft, das erst mit dem Abschluss eines Hauptvertrages erfüllt wird.
- Vorzeitige Schlüsselübergabe
Eine vorzeitige Schlüsselübergabe kann erfolgen wenn das Objekt vom Verkäufer nicht mehr genutzt wird und er dem Käufer die Gelegenheit geben möchte, bereits mit Renovierungsarbeiten zu beginnen. Hierbei ist der Käufer ab diesem Zeitpunkt zur Übernahme der Nebenkosten verpflichtet. Die Modalitäten zur vorzeitigen Schlüsselübergabe sollten unbedingt beim Notar besprochen und schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
- Walmdach
Spezielle Dachform, mit dem bekannten Satteldach verwandt. Der First schließt beim Walmdach jedoch grundsätzlich nicht mit den Giebelwänden ab, sondern ist auf beiden Seiten zurückgebaut, oder abgeschrägt. Hier werden noch weitere drei Arten unterschieden: Zwerg-, Fuß- und Krüppelwalmdach. Durch die geneigten Dachflächen entsteht eine geringere Windangriffsfläche.
- Wärmedämmung
Unter dem Begriff Wärmedämmung versteht man Maßnahmen und Materialien an der Oberfläche eines Gegenstandes, z. B. Kühlschrank, Heizkessel, Warmwasserbehälter oder auch ganzer Gebäude, um dessen Wärmeaustausch mit der Umgebung zu reduzieren.
- Werbungskosten
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z. B. Darlehenszinsen, Disagio, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, Reisekosten etc.) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.
- Wertermittlung
Zu unterscheiden sind drei Ermittlungsverfahren, und zwar das Vergleichswertverfahren für alle Nutzungen, das Sachwertverfahren, das meist für eigengenutztes Eigentum anzuwenden ist, und das Ertragswertverfahren, das für vermietetes Eigentum oder Mischformen gewählt wird.
- Wiederkaufsrecht
Dem Verkäufer eingeräumtes Recht, eine verkaufte Sache wieder zurück zu erwerben. Es kann nur an unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) vereinbart werden und wirkt nur auf Lebenszeit des Verkäufers. Wenn es im Grundbuch eingetragen ist, verpflichtet es den jeweiligen Eigentümer. Das Wiederkaufsrecht ist wie ein Auflassungsvermerk zu behandeln und sollte in der Rangfolge immer hinter der Grundbuchschuld zurückstehen.
- Wohnberechtigungsschein
Amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
- Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören nach §42 ii. BV alle Räume, die Wohnzwecken dienen, also auch die Küchen und Bäder, jedoch nicht Keller, Waschküchen, Trockenräume, Garagen, Abstellräume etc..
- Wohngemeinschaft
Der Zusammenschluss von Bewohnern einer Wohnhausanlage. Der Begriff wird auch für das Zusammenleben mehrerer, in der Regel nicht verwandter Personen, in Großwohnungen verwendet (WG).
- Wohnrecht
Ein vom Eigentümer eingeräumtes Recht zur persönlichen Benutzung einer Wohnung. Es kann als Dienstbarkeit (Servitut) im Grundbuch eingetragen werden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer.
- Wohnungseigentum
Ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Grundstück, Treppenhaus, Fassade etc.).
- Zahlung nach Baufortschritt
Leisten Sie niemals Zahlungen, die nicht dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Bei Zahlungen an einen Bauträger müssen zudem alle Voraussetzungen des § 3 ff der MABV vorliegen und durch den Notar bestätigt worden sein. Die MABV sieht eine Ratenzahlung entsprechend dem Bauablauf mit bis zu sieben Raten vor. Die Zusammensetzung dieser Raten sollte vorab im notariellen Vertrag festgelegt werden. Zahlungen zu späteren als den vorgenannten Zeitpunkten können stets vereinbart werden. Zahlungen zu früheren Zeitpunkten können vereinbart werden, wenn dem Käufer eine Bürgschaft ausgehändigt wird, die den in der MABV genannten Anforderungen entspricht.
- Zession
Abtretung von Forderungen. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent (Abtretender) und Zessionar (Erwerber).
- Zinsbindung
Lassen Sie sich einen langfristigen Finanzierungsplan erstellen. Bevorzugen Sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase eine lange Zinsbindung von mindestens 10 Jahren. Je knapper Sie kalkulieren müssen, desto eher sollten Sie eine 15- oder 20jährige Zinsbindung ins Auge fassen - trotz des höheren Zinssatzes.
- Zisterne
Sammel- und Speicherbehälter für aufgefangenes Niederschlagswasser. Der Behälter besteht aus einer Filterkammer und einem Speicherraum.
- Zuteilung
Der Begriff Zuteilung bedeutet, dass ein Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, um ausgezahlt zu werden und die Beantragung eines Bauspardarlehens zu ermöglichen.
- Zwangsversteigerung
Die im Zwangsversteigerungsgesetz geregelte öffentliche Versteigerung gepfändeter Sachen. Zuständig für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht).
- Zweischalige Wand
Eine Wand, die aus zwei parallel verlaufenden Mauerwerksschalen besteht, die mit Wandankern verbunden sind.
- Zwischenfinanzierung
Bereitstellung kurzfristiger Baugelder, deren Ablösung durch Mittel der Dauerfinanzierung vorgesehen ist.











